Velofahrer sehen gerne rot

Autofahrer sehen mitunter rot, wenn sie ein Velofahrer knapp vor dem Kühler kreuzt. Velofahrer sähen lieber rot, damit ihnen solches nicht widerfährt. Und sie auf dem Kühler landen. Nächstens soll hierzulande solches möglich sein. Denn der Bundesrat will, dass an besonders gefährlichen Stellen der Belag von Velostreifen rot eingefärbt werden kann. Dies schreibt er in der Antwort auf eine Motion des Zürcher Nationalrats Balthasar Glättli (Grüne). Als nächster Schritt stimmt der Nationalrat über die Motion ab.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion von Balthasar Glättli schreibt, waren die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) bewilligten Versuche in Zürich erfolgreich. Er ist deshalb bereit die Signalisationsverordnung entsprechend zu ändern. Die heutige Rechtslage sieht eine Einfärbung der Velostreifen grundsätzlich nicht vor.  Fachleute gehen allerdings davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung für Velofahrer wesentlich grösser ist, wenn sich die Automobilisten nicht an durchgehend rot markierte Velopisten gewöhnen. Solche gibt es etwa in Deutschland. Rot werden sollen die Radstreifen in der Schweiz deshalb nur an neuralgischen Stellen.

Hier auf der Website des Parlaments können Vorstoss und Antwort nachgelesen werden. Oder hier:

Der eingereichte Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine teilweise rote Einfärbung von Radstreifen bei besonders gefährlichen Stellen möglich wird. Dazu wäre die SVV im Artikel 74 Absatz 7 sinngemäss mit folgender Bestimmung zu ergänzen:

Artikel 74 Absatz 7 SSV (…) Radstreifen können an Stellen, bei denen die Radfahrer durch Motorwagen besonders gefährdet sind (z.B. bei gefährlichen Verzweigungen), rot eingefärbt werden.

Die Begründung

Insbesondere bei Kreuzungen oder mehrspuriger Verkehrsführung mit einem Radstreifen zwischen den Spuren entstehen immer wieder gefährliche Situationen für Velofahrende. Aus diesem Grund hat z.B. die Stadt Zürich an neuralgischen Stellen solche roten Einfärbungen aufgebracht. Aufgrund der heutigen Rechtslage ist eine solche rote Einfärbung grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend erforderte jede einzelne Einfärbung eine besondere Bewilligung des ASTRA für einen Versuchsbetrieb.

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung der SVV würde künftig die unbürokratische und rasche Einfärbung einzelner Gefahrenstellen möglich. Gleichzeitig bliebe gewährleistet, dass Radstreifen nicht flächendeckend, sondern nur bei besonders gefährlichen Stellen eingefärbt werden. Fachleute gehen nämlich davon aus, dass die erhoffte Schutzwirkung wesentlich grösser ist, wenn sich Autofahrende nicht an durchgehende rote Markierungen gewöhnen (wie sie z.B. in Deutschland üblich sind), sondern diese Markierungen bloss bei wirklichen Gefahrensituationen angebracht werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Februar 2012

Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach mit der vom Motionär vorgeschlagenen Massnahme ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Velofahrerinnen und Velofahrern geleistet werden könnte.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat im Frühling 2011 der Stadt Zürich eine Ausnahmebewilligung erteilt, mit der versuchsweise verschiedene spezifische Gefahrenstellen von Radstreifen rot eingefärbt werden konnten. Da die ersten Ergebnisse des Versuchs Erfolg versprechend sind, ist der Bundesrat bereit, den Verordnungstext entsprechend anzupassen.

Der Antrag des Bundesrates vom 1. Februar 2012

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Artikelbild: http://www.flickr.com/photos/adfcsachsen/5743041051/sizes/m/in/photostream/

 

 

 

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