Sündigen auf dem Velo ist teuer

Hätten Sie’s gewusst? Wer mit dem Velo eine wartende Autokolonne slalomfahrend überholt, muss mit 20 Franken Busse rechnen. Freihändig zu fahren («Loslassen einer Lenkvorrichtung») gleichviel. Sein Velo (oder sich selbst) so zu beladen, dass mann/frau kein Handzeichen mehr geben kann, wird ebenso mit einem Zwanziger berechnet.  40 Franken wiederum sind zu berappen, wenn einen die Polizei dabei erwischt, das Trottoir zu befahren oder einem Fussgänger auf dem Zebrastreifen den Vortritt nicht zu gewähren.

Uiuiui. Da käme der Velofahrer zu armen Tagen, würden die Ordnungshüter regelmässig(er) uns velomobile Zeitgenossen kontrollieren. Wobei: Die Damen und Herren Polizeibeamten verstehen in der Regel, wenn unsereins im Feierabendverkehr nicht hinten ansteht, sondern sich – slalomierend eben – bis an die Spitze der Kolonne vorstrampelt. Schliesslich setzt man sich aufs Velo, um schnell(er) anzukommen.

Fixies sind meistens mangelhaft ausgerüstet

Gleichwohl: Die Liste der «24 Sünden auf dem Velo», die der «Beobachter» in seiner neusten Ausgabe doppelseitig und originell illustriert abdruckt (Nachtrag 2017: online nicht mehr verfügbar), macht schon ein bisschen Eindruck. Das «Befahren eines Busstreifens» (30 Franken) oder «Unterlassen des Handzeichens beim Überholen» (20 Franken) sind schliesslich Vorkommnisse, die der/die Velofahrer(-in) in der Stadt (Luzern)  alle Tage zuschulden kommen lassen kann. )Solange allerdings SVP-Stadtratskandidaten stundenlang ungestraft ihr Wahlmobil im Parkverbot stehen lassen können, sind derlei Vergehen freilich halb so schlimm. Doch ist dies ist eine andere Geschichte.)

Kurzum: Der «Beobachter»-Schwerpunkt ist eine vergnügliche Lektüre. Besonders auch für Fixie-Fahrern. Dieselben weist die Redaktion darauf hin, dass «hohe Bussen drohen», sollte ihr Gefährt in ungesetzmässigem Zustand von einem ordnungsbewussten Polizisten unter die Lupe genommen werden. Kein Licht? Bis zu 60 Franken. Kein Lüüti? Ein Zwanziger. Keine Reflektoren? 40 Stutz. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob das edle Teil derart minderausgestattet gekauft wurde. Dem Händler kanns egal sein, verantwortlich ist der Fahrer.

Der «Beobachter» widmet sich allerdings nicht bloss den Paragraphen, sondern gibt auch noch ein paar Tourentipps, rät Eltern, wie sie ihre Sprösslinge am besten auf dem Velo mitführen; schildert, wie die SBB den Velo-und-Bahnreisenden mitunter das Leben schwer machen und listet auf, was das Veloleben angenehmer macht.

Hier den Artikel im PDF-Format herunterladen (Auflösung ist nicht optimal):

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Der «Beobachter» hat sich schon vor zwei Jahren in einem Schwerpunktartikel fürs Velo stark gemacht. Hier gibts mehr dazu zu lesen.

Artikelbild: Pro Velo Schweiz. Früh übt sich, was ein sicherer und gesetzeskonformer Radler werden will.

Der Bussenkatalog für Velofahrer – vom «Beobachter» auf einer originellen Zeichnung aufgelistet.
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