Wie es ohne Velovignette weitergeht

Seit Anfang 2012 ist die Vignettenpflicht für Velos aufgehoben. Mit der Vignette fällt auch der Versicherungsschutz weg, der bisher Schäden aus Velounfällen gegen über Dritten deckte. Velofahrenden ohne Privathaftpflichtversicherung droht eine Deckungslücke. Im Februar hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) dazu eine Informationskampagne lanciert.

Das Bundesparlament hat 2010 die ersatzlose Abschaffung der Velovignette beschlossen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist per Anfang 2012 in Kraft getreten. Die 2011er Vignette (inkl. Versicherungsschutz) ist allerdings noch bis 31. Mai 2012 gültig. Die neue Regelung gilt auch für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer, Motorhandwagen und Elektrorollstühle bis 10 Stundenkilometer. Weiterhin obligatorisch bleibt die Vignette jedoch für alle übrigen motorisierten Zweiräder, insbesondere Mofas und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer.

Künftig kommen die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden auf, die Velofahrende verursachen. Neu muss somit nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es benützt. Die Behörden gehen aber davon aus, dass rund zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen.

Personen, die nicht versichert sind, müssen Fremdschäden aus der eigenen Tasche berappen. Mit einer Informationskampagne macht das ASTRA auf die mögliche Versicherungslücke aufmerksam. Auf Flyern und Plakaten in Poststellen, auf Gemeindekanzleien und beim Velofachhandel sowie an Veloveranstaltungen erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen. Zudem ist eine Internet-Seite aufgeschaltet worden, auf die das Banner rechts oben auf dieser Website verlinkt.

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