Fährt Nationalrat Portmann Velo? Wir wissen es nicht

Höhere Bussen für Velofahrer: Das fordert der freisinnige Zürcher Nationalrat Hans-Peter Portmann in einem Vorstoss, den er Mitte Dezember eingereicht hat. Welche Erfahrungen er selbst mit Velos und auf dem Velo macht, wollte er gegenüber velofahrer.ch jedoch nicht ausführen. führte er auf Nachfrage aus.

«Gleichbehandlung aller mobilen Verkehrsteilnehmer bei Verletzung der Verkehrsregeln» ist Portmanns Motion amtsdeutsch übertitelt, die rund 70 Parlamentarierinnen und Parlamentarier mitunterzeichnet haben. Der Absender findet: Alle Verkehrsteilnehmer müssten, ungeachtet ihres Verkehrsmittels, bei einer Übertretung gleich gebüsst werden. Will heissen: Ein Rotlicht zu überfahren soll für alle 250 Franken kosten, egal ob mit dem Auto oder Velo.

Zwar kommt das Wort «Velo» oder «Fahrrad» im Text der Motion (siehe Kasten) nicht vor. Die Stossrichtung ist jedoch klar, wie aus der Begründung hervorgeht: «Die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Fussgängern hat durch das fehlbare Verkehrsverhalten von nicht motorisierten Verkehrsmobilen drastisch zugenommen», schreibt Portmann. Die zum Teil fehlenden Sanktionen und tiefen Bussen hätten «in keiner Art und Weise eine abschreckende Wirkung» und seien «auch für die Ordnungshüter kein Motivationsgrund, diesbezüglich vermehrt Kontrollen durch zu führen».

«Sie lachen nur über die Polizei»

Gegenüber dem «Blick am Abend» sagte Portmann, er habe nichts gegen Velofahrer, aber: «Die Situation ist heute so, dass sie über die Polizei nur lachen.» Vor allem Fussgänger in den Städten würden unter den «Amok-Velofahrern» leiden.

velofahrer.ch wollte von Hans-Peter Portmann wissen, auf welche Daten er seine Feststellungen stützt und wie und wo er selbst mit dem Velo unterwegs ist. Die drei per Mail gestellten Fragen beantwortete der Nationalrat zwar umgehend, aber unvollständig. aber vorerst unvollständig – wegen Auslandabwesenheit, wie sich später herausstellte. Die ergänzten Ausführungen wurden deshalb nachträglich eingefügt.

Im Wortlaut:

    1. Frage: Das Wort Velo kommt in Ihrem Vorstoss nicht vor, Sie meinen es aber wohl? Richtig? E-Velos sind aber offensichtlich nicht gemeint, jedenfalls schreiben Sie von «nicht motorisierten Verkehrsmobilen»?
      Antwort: Der Titel ist eigentlich selbstredend, es geht bei der Motion darum, dass Verstösse gegen Verkehrsregeln mit gleicher Intensität gehandhabt werden, unabhängig des Fahrzeuges.
    2. Frage: Sie schreiben: «Die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Fussgängern hat durch das fehlbare Verkehrsverhalten von nicht motorisierten Verkehrsmobilen drastisch zugenommen.» Worauf stützen Sie diese Feststellung? Ist sie Ihre eigene Erfahrung?
      Antwort: nicht beantwortet. Täglich durchschnittlich drei Unfälle mit Personenschaden und beteiligten Velofahrern, ins Verhältnis gesetzt zu den jährliche gefahrenen Velokilometern im Vergleich zu den Autokilometern, ist eigentlich Antwort genug auf diese Frage. Ich frage die Velolobby zurück, wie kann man sich hier gegen ein strengeres Bussen- und Strafsystem wehren ?
      Eigene Stellungnahme: Sie können doch nicht die Anzahl Autokilometer mit der Anzahl Velokilometer vergleichen – erstere ist selbstredend höher, weil das Auto ein ganz anderes Fahrzeug mit einem anderen Zweck ist (sein sollte). Zweitens, und dies ist entscheidend: Höhere Bussen sind reine Symptombekämpfung. Sie fragen nicht nach der Ursache, weshalb ein Velofahrer mal aufs Trottoir ausweicht (ausweichen muss), weshalb er bei Rot rechts abbiegt oder eine Sicherheitslinie überfährt. Sie blenden aus, dass im stark gewachsenen Verkehr die schwächeren Verkehrsteilnehmer als erste unter (gefährlichen) Druck kommen. Ich zitiere weiter aus einem Facebook-Kommentar: «Von Rowdys auf Velos geht eine geringere Gefahr aus als von solchen mit schnellen E-Bikes, Motorrädern und Autos. Dem muss beim Verhängen von Bussen Rechnung getragen werden.» Das heisst: Es braucht für Velos angepasste Strassenverkehrsregeln und Strafbestimmungen. Die aber selbstverständlich durchzusetzen sind. Velofahrer etwa , die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, gehören gebüsst.
    3. Frage: Sind Sie selbst ebenfalls auf dem Velo unterwegs? Wenn ja, wie häufig, wo und bei welchen Gelegenheiten? Wenn nein, weshalb nicht? Allenfalls, weil es Ihnen zu gefährlich ist?
      Antwort: nicht beantwortet. Ich besitze ein Velo, bin aber selten damit unterwegs, da ich in Anzug und Krawatte dies nicht als geeignetes Fortbewegungsmittel für mich erachte. Ich benutze grossmehrheitlich den ÖV.
      Eigene Stellungnahme: Einverstanden. Die Sachlage kann aber nur vom Sattel aus und aus eigener Er-Fahrung fair beurteilt werden.
    4. Frage: Welche Massnahmen unterstützen Sie, um die Sicherheit für die Lenker von «nicht motorisierten Verkehrsmobilen» zu erhöhen – damit eben diese sich leichter an die Verkehrsregeln halten können?
      Antwort: nicht beantwortet. Die Frage suggeriert, dass man sich nur an die Verkehrsregeln halten kann, wenn für die Velofahrer eigene Verkehrsspuren oder Wege zur Verfügung stehen. Auch das ist an der Velolobby zu kritisieren, dass diese das eine Thema gegen das andere ausspielt. Selbstverständlich sind alle Bemühungen für eine gute Velostruktur zu unterstützen. Aber es gibt nichts was es rechtfertigt, Personen und Material durch Verletzung von Verkehrsregeln zu gefährden.
      Eigene Stellungnahme: Siehe unter Frage 2.

velofahrer.ch hakte nach und bat Hans-Peter Portmann, doch auch zu Frage 2 bis 4 Stellung zu nehmen. Eine Antwort blieb jedoch aus. Mit einem Link zu diesem Blogpost werden wir es erneut versuchen. Portmann schrieb dann innert Stunden zurück.

Derweil zitieren wir hier  «velojournal»-Herausgeber Pete Mijnssen, der sich fragt, «warum ausgerechnet ein Wirtschaftsparteivertreter sich so plump populistisch auf das Velo einschiesst». Immerhin sei dieses Verkehrsmittel «ein Symbol des Liberalismus schlechthin: Es kostet fast nicht, es verursacht keinen Lärm, keine Abgase, braucht fast keinen Platz und trägt zur Gesundheitsförderung bei. Attribute, die bestens ins freisinnige Parteiprogramm passen und jedes freisinnige Herz höher schlagen lassen müssten», findet Mijnssen.

Er weist darauf hin, dass Portmanns Motion sich in eine Reihe ähnlich gelagerter Vorstösse einreihe. Unter anderem hatte der damalige Stadtbasler CVP-Nationalrat Markus Lehmann im Herbst 2014 gefordert, «Velorowdys härter [zu] bestrafen». Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Gut ein Jahr später schrieb der Nationalrat den Vorstoss ab, da Lehmann im Oktober nicht wiedergewählt worden war.

[blue_box]Die Motion von Hans-Peter Portmann im Wortlaut

Gleichbehandlung aller mobilen Verkehrsteilnehmer bei Verletzung der Verkehrsregeln
Text: Der Bundesrat wird beauftragt dort wo notwendig Gesetzesanpassungen auszuarbeiten, welche die Schweizerische Strafgesetzgebung und insbesondere das Strassenverkehrsgesetz dahingehend ändert, dass alle mobilen Verkehrsteilnehmer bei gleichen Vergehen denselben Verfahren und denselben Sanktionen (Strafen, Bussen etc.) in Bezug auf deren Höhe und deren Wirksamkeit unterzogen werden. Dabei sollen sämtliche Sanktionen ungeachtet des benutzten Verkehrsmobiles über alle Verkehrsbewilligungen des fehlbaren Verkehrsteilnehmers verhängt werden. Weiter wird der Bundesrat beauftrag Massnahmen zu ergreifen, damit in den Kantonen und Kommunen Verletzungen der Verkehrsregeln von nicht motorisierte Verkehrsmobilen mit gleicher Intensität wie bei motorisierten Verkehrsmobilen geahndet werden.
Begründung: Die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und insbesondere von Fussgängern hat durch das fehlbare Verkehrsverhalten von nicht motorisierten Verkehrsmobilen drastisch zugenommen. Die zum Teil fehlenden Sanktionen und tiefen Bussen haben in keiner Art und Weise eine abschreckende Wirkung und sind auch für die Ordnungshüter kein Motivationsgrund, diesbezüglich vermehrt Kontrollen durch zu führen. Wer sich alkoholisiert auf unseren Verkehrswegen bewegt, wer ein Rotlicht oder eine Sicherheitslinie überfährt, oder wer auf dem Fussweg fährt, soll ungeachtet des benutzten Verkehrsmobiles mit gleich hohen Bussen, dem Entzug des Führerausweises oder des Fahrgerätes etc. bestraft werden. Ebenfalls ist zu überlegen, ob alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet werden sollen, eine private Haftpflichtversicherung für die Benutzung der Verkehrswege abschliessen zu müssen.
[/blue_box]

Teile diesen Beitrag

3 Kommentare

Warum leiden manche Fussgänger in der Stadt manchmal wegen den Velos? Weil die Infrastruktur mangelhaft ist oder an vielen Stellen Mischverkehr eingerichtet wurde. Aber anstatt die Ursache zu bekämpfen, will man einfach mehr und höhere Bussen verteilen, als ob das irgendwas bringen würde (sämtliche Autofahrer fahren ja nun dank der Bussen immer vorbildlich, oder?). Ich bin bereit, die Bussen auf ein einheitliches Niveau zu heben, WENN wir Velofahrer für die Steuern, welche wir schliesslich wie alle anderen auch bezahlen, auch eine genausogute Infrastruktur bekommen, wie sie Autos schon haben. Also abgesetzte, sichere und vorallem auch gut unterhaltene Velowege mit eigenen Lichtsignalen wie in den Niederlanden z.B. Nur… sobald die Infrastruktur stimmt, werden die allermeisten Velofahrer (Rowdies wird es immer geben, auf 2 oder 4 Rädern) die Regeln einhalten (weil sie Sinn machen und man sich als Velofahrer nicht mehr so verarscht vorkommt oder an Leib und Leben gefährdet wird). Aber so weit denkt Herr Portmann und Co. ja nicht. Der soll mal Veloferien in Holland oder Dänemark machen, vielleicht gehen ihm dann Augen auf.

Folgerichtig müssten dann genauso alle zu Fuss gehenden bei Missachten des Rotlichts die Busse in Höhe von CHF 250.- zahlen, sie sind ja auch mobil…

Im Moment mit dem vielen Schnee auf den Strassen bzw. den auf die Veloinfrastruktur geräumten Schnee von Strassen und Gehsteigen, zeigt sich wiedermal, welche Priorität die Veloinfrastruktur in der Stadt hat: ich muss mich straffällig machen, damit ich halbwegs sicher von A nach B komme, weil die Veloinfrastruktur aktuell unbrauchbar ist. Das kann es ja auch nicht sein. Also hier müsste für jeden freigepflügten Strassen-m2 auch ein m2 Veloinfrastruktur freigepflügt werden, insbesondere, da Zweiräder bei Eis udg. deutlich schneller fallen als Vierräder.

Die Motion Portmann ist überlegenswert. Aber bevor sie umgesetzt werden kann, müssten noch diverse neue Verkehrsdelikte eingeführt und bebüsst werden sowie bestehendes, gefährdendendes und insbesondere rücksichtsloses Verhalten seitens des motorisierten Verkehrs gegenüber unmotorisiertem Verkehr deutlich verschärft und konsequenter durchgesetzt werden, damit die Spiesse für alle ähnlich lang werden.

Beispiele

  • wer sein Auto falsch in der Fahrbahnspur abstellt (z.B. vor einer Ampel) und damit rücksichtslos die Velogasse blockiert bzw. verhindert, obwohl die Autobreite das zulassen würde, wird mit mindestens CHF 120.- gebüsst bzw. gleich behandelt, wie wenn die Fahrbahn mutwillig temporär blockiert würde.
  • wer auf dem Velostreifen parkiert, wird umgehend gebüsst und in 50er+-Zonen sofort abgeschleppt wegen Lebensgefährdung von anderen Verkehrsteilnehmenden
  • dito, wer rücksichtslos den Gehsteig blockiert, dass ein Durchkommen nicht mehr möglich ist (weniger als 1.50 m Breite verfügbar)
  • Mischverkehr darf nicht mehr zwingend als alleinige Variante für Velowege gelten, sondern für schnellfahrende Velos muss eine vernüftige Variante, die Tempo zulässt, zur Verfügung gestellt werden
  • Gelbe Velostreifen werden auf alle Strassen gepinselt. Bei 50+-Tempo-Strassen sowieso in extrabreit (mind. 1.50 m, bei Tempo 80 mind. 2 m), bei 30er Strassen, die stauanfällig sind ist das zwingend notwendig, ansonsten brauchts diese Streifen in jedem Fall zumindest 20m vor jeder Ampel bzw. bei stauanfälligen entlang der üblichen Staulängen.
  • Dort wo die Strassenbreite nicht genügend breit ist für heutige Velostreifen, wird ein anderes Muster von gelbem Velostreifen gepinselt, das überbreiten Fahrzeugen, z.B. Lastwagen erlaubt, das Vehikel in diesem Bereich anzuhalten bei Stau oder bei Rot, normalbreite Fahrzeuge jedoch gebüsst werden wie bei Velostreifen, wenn sie diesesen Teil der Strasse stehenderweise nutzen, weil genügend freier Platz vorhanden wäre. An diesen Stellen ist den den Velofahrenden bei geeigenten Platzverhältnissen und mit der nötigen Rücksichtnahme erlaubt, jedoch ohne Vortrittsrecht (sie sind Gast), sich auf dem Gehsteig vorwärts zu bewegen und überbreite bzw. falsch hingestellte Fahrzeuge zu überholen.
  • Velodiskriminierende Beschilderung wird umgehend entfernt z.B. Schild „Velos Schritttempo“, wenn für alle Verkehrsteilnehmende Schritttempo gilt, „Velo stossen“ ohne zusätzliche Ausschilderung von Umfahrungsmöglichkeiten usw.
  • Die grüne Welle wird für Tempo 30 optimiert in urbanen Gebieten.
  • Und noch der Anti-Schwarzfahr-Artikel gegen latente Suizidalität bzw. gegen latente Strassentötungen seitens schwerer Vehikel: Wer auf den Strassen abends oder nachts ohne (geeignete) Lichtquellen (Beleuchtung) unterwegs ist, hat kein Vortrittsrecht, mangels Sichtbarkeit. Ausnahme sind Bewegungsarten deutlich unter 10 kmh auf dem Gehsteig oder am Strassenrand, wenn es keine Gehsteige gibt, wobei dort zumindest Reflektionsstreifen empfohlen werden. Ergo, desto schneller eine Person oder ein Fahrzeug unterwegs ist, insbesondere auch bei Überquerung der Strassen auf Zebrastreifen, desto sichtbarer bzw. desto heller müssen die Lichtquellen sein.
  • Ordnungsbussen müssen verhältnismässig sein, d.h., eine kleinere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmenden hat eine tiefere Busse zur Folge.
  • Besondere Rücksichtslosigkeit bzw. unnötige zusätzliche Gefährdung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden wie z.B. Geschwindigkeiten, die rechtzeitiges Stillstehen des Vehikels nicht erlauben innerhalb der Sichtdistanz, können in urbanen Gebiten zusätzlich gebüsst werden auch ohne konkrete Gefährdung wie z.B. übersetzte Geschwindigkeit bei Nässe und Dunkelheit oder teilvereisten Strassenabschnitten.
  • Bussen für gleiche Delikte werden in Zukunft im 2. Fall um 40 % erhöht, ab dem 3. um 60 % sowie in einem zentralen Register gespeichert (analog zu Fahrausweisabsenz im ÖV)
  • Für den motorisierten Verkehr wird ein Punktesystem à la Flensburg eingeführt und sämtliche Verkehrs-, Park- und Rücksichtslosigkeitsdelikte, die CHF 110.- oder mehr Busse kosten, werden zusätzlich mit mindestems einem Punkt Abzug bestraft.
    Wer innerhalb von fünf Jahren fünf oder mehr Punkte verbraucht, hat den Fahrausweis verwirkt.
  • Einmalig gibt es die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren, nach einer Wartezeit von mind. drei Monaten, nach erneuter erfolgreicher Absolvierung der aktuellen Theorieprüfung, den Lernfahrausweis neu zu beantragen, ausser das Gericht spricht einen längeren Fahrausweisentzug aus. Ansonsten muss die Theorieprüfung nochmals absolviert und gewartet werden bis sich mindestens 2 neue Punkte angesammelt haben mit dem erneuten Erwerb des Fahrausweises.

Bei einem Sturz vom Velo bei einem Unfall mit einem Fussgänger hat man fast immer gravierendere Blessuren als der vom Velo angefahrene Fussgänger.
Zum Selbstschutz wissen darum gute Velofahrer, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer immer Vortritt haben.
Egal was das Gesetz ihnen vorschreibt resp. ermöglicht.
Herr Nationalrat Portmann aus Thalwil nervt sich nur an den vielen, die knappe Verkehrsfläche mitbenutzenden Velofahrern in der Stadt, wenn er alleine im Auto zu seinem Arbeitsplatz in Zürich fährt.
Dass das so weit gekommen ist, hat die jahrzehntelange linksgrüne Schlafpolitik für Velofahrer in der Stadt Zürich zu verantworten.

Kommentar verfassen