Steht das Velo in der Verfassung, fährt es noch nicht weiter

Über die Velo-Initiative können wir nicht abstimmen. Mitte März hat sie das Initiativkomitee zurückgezogen; es unterstützt den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament 1. Das ist verständlich. Und aber auch schade. Wie weit der «gutschweizerische Kompromiss», wie ihn die Initianten nennen, der Veloförderung am Ende nützt, ist fraglich.

Verständlich ist der Beschluss, weil die Velo-Initiative an der Urne wenig Chancen gehabt hätte. Die guten Argumente fürs Velo wären von der Autofraktion überfahren worden. SVP und FDP haben in den Parlamenten (Ständerat / Nationalrat) sogar den Gegenvorschlag weitgehend abgelehnt. Weiter hätte die Initiative einen Eingriff in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bedeutet. Für Velowege sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Dies gilt auch für die Fuss- und Wanderwege, denen die Initianten die Velowege gleichstellen wollen und die in Artikel 88 der Bundesverfassung bereits genannt sind. Zum Vergleich:

Der originale Initiativtext:

Art. 88 | Fuss-, Wander- und Velowege

1 Der Bund legt Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze und über Netze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr fest.
2 Er fördert und koordiniert Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze und zur Kommunikation über diese; dabei wahrt er die Zuständigkeiten der Kantone.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf solche Netze. Muss er dazugehörende Wege aufheben, so ersetzt er sie.

Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament:

Art. 88 | Fuss-, Wander- und Velowege

1 Der Bund legt Grundsätze über Fuss-, Wander- und Velowegnetze fest.
2 Er kann Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung solcher Netze sowie zur Information über diese unterstützen und koordinieren. Dabei wahrt er die Zuständigkeiten der Kantone.
3 Er nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf solche Netze. Er ersetzt Wege, die er aufheben muss.

Die zwingende Verpflichtung des Bundes, die Kantone bei der Veloförderung auf die Lenkstange zu nehmen, ist also der weniger verbindlichen Kann-Formulierung gewichen. Dem gutschweizerischen Kompromiss eben.

Schade. Eine Abstimmung darüber hätte Klarheit geschaffen über den tatsächlichen Willen von Stimmvolk, Politik und Behörden, das Velo als Beitrag als Verkehrsmittel aus dem Stau zu fördern. Wir hätten die Staugläubigen in den Sattel zwingen können und danach gewusst, wer Hase ist und wer Igel. Oder Schildkröte, meinetwegen.

Velowege sind nicht Fuss- und Wanderwege

Darauf lassen sich die Initianten nicht ein. Es trifft zwar zu, wenn sie schreiben, auch der Gegenvorschlag erfülle ihr Kernanliegen: Das Velo komme in die Verfassung. Damit sei «der Grundstein gelegt für ein durchgehendes Velowegnetz in der Schweiz, wie es heute schon für das Zufussgehen und das Wandern» bestehe.

Das stimmt mich allerdings nicht eben hoffnungsfroh. Denn erstens muss auch der Gegenvorschlag die Volksabstimmung überstehen. Gelingt dies, muss zweitens das Parlament das Ausführungsgesetz zum geänderten Verfassungsartikel beschliessen. Die Fuss- und Wanderwege, die darin heute genannt sind, und die Velowege, die neu darin aufgenommen werden sollen, sind freilich zweierlei. Für erstere finden sich in der Regel Mehrheiten, weil sie durchs Grüne verlaufen und selten Autos den Weg abschneiden oder Parkplätze kosten. Bei der Veloförderung geht’s jedoch immer mal wieder nicht ohne dies.

So selbstverständlich, wie die Kantone heute gemäss Bundesgesetz ihre Verantwortung für die Fuss- und Wanderwege wahrnehmen, dürften sie sich also nicht auch für «Velowegnetze» einsetzen wollen.

Im Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege von 1985 heisst es unter anderem, dass die Kantone…

  • … «bestehende und vorgesehene Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen» festhalten und diese regelmässig überprüfen und nötigenfalls anpassen müssen, und dass sie…
  • …Fuss- und Wanderwege anlegen, unterhalten und kennzeichnen müssen und man diese Wege «frei und möglichst gefahrlos» begehen kann.

Ich gehe davon aus, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlag zur Velo-Initiative dieses Gesetz angepasst wird. Doch selbst wenn so die Veloförderung zur behördlichen Pflicht würde, wäre damit noch kein Meter Veloweg zusätzlich gebaut. Wie sehr vor Ort darum gerungen werden muss, zeigt ein aktuelles Beispiel aus (meinem) Kanton Luzern. Hier hatte Kantonsrätin Monique Frey (Grüne) in einem Vorstoss den Regierungsrat gefragt, ob er bereit sei, das bestehende Radroutenkonzept mit neuen Veloachsen zu ergänzen. Das Konzept von 1994, 2009 ergänzt – es ist erst zu zwei Dritteln umgesetzt – sei «bruchstückhaft, oft unterbrochen und Mischmasch aus Velowegen und Velostreifen», das den heutigen Bedürfnissen nicht mehr genüge».

In seiner Antwort begrüsst der Regierungsrat «jedes Engagement im Interesse einer nachhaltigen Mobilität und einer Veränderung des Modalsplits zugunsten des Radverkehrs». «Im Sinn der Kontinuität und mangels personeller und finanzieller Ressourcen» stehe für ihn aber weiterhin die Umsetzung des Radroutenkonzepts im Vordergrund.

Will heissen: Wir würden zwar gerne Velo fahren wollen. Aber wir haben kein Geld dafür.

Nachtrag: Im ersten Satz füge ich zwischen «zwar» und «gerne» ein «vielleicht» ein.

[blue_box]1 Am 30. November 2017 hat der Ständerat den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Veloinitiative mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Am 16. März 2018 hat dies der Nationalrat mit 133 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen getan. Die Ergänzung der Bundesverfassung muss nun vom Volk und den Ständen angenommen werden. Das offizielle Abstimmungsdatum ist noch nicht bekannt, mögliche Termine sind der 23. September oder der 25. November 2018.[/blue_box]
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1 Kommentar

Stimmt wohl alles. Schade. Nun müssen halt die Stimmbürger selber die Initiative ergreifen (pun intended): Erstens Velo fahren, wo immer das Velo das sinnvollste Verkehrsmittel ist. Damit werden die Gemeinden zweitens gezwungen, Veloinfrastruktur zu bauen. Und drittens bauen wir sie dann auch mit, indem wir an die Urne oder an die Gemeindeversammlung gehen und die nötigen Kredite sprechen.
Wollen wir bessere Bedingungen für das Velo, können wir nicht abwarten, bis sie vom Himmel fallen. Das hat uns das Parlament signalisiert. Wir müssen hier und jetzt Velo fahren und damit die Notwendigkeit schaffen für mehr und bessere Radwege. Jeder ist in der Pflicht. Auch, indem sie oder er andere Leute darüber informiert.

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