Der Bundesrat will weiterhin keinen Mindestabstand zum Velo

Er sei sich «der besonderen Verletzlichkeit von Velofahrenden bewusst», erklärt der Bundesrat, er lehne aber feste Seitenabstände bei deren Überholen ab, weil sie «kaum kontrollier- und durchsetzbar» seien. Die geltende Regelung, welche denjenigen, der überholt, zu besonderer Rücksicht auf jene verpflichtet, die er überholen will, sei ausreichend.

Erklärt also der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss des Tessiner Nationalrats Rocco Cattaneo (FDP). Und wiederholt er sich, denn vor einem Jahr hatte er schon eine Interpellation zum gleichen Thema von Pro-Velo-Präsident und Nationalrat Matthias Aebischer (SP, Bern) abschlägig beantwortet. Cattaneo doppelte nun mit schärferem Geschütz, einer Motion, nach – erfolglos.

Auch Radstreifen sind keine Sicherheitsgarantie
Der ehemalige Radrennfahrer und heutige Präsident des europäischen Radsportverbands hält in seinem Vorstoss fest, nicht einmal markierte Radstreifen garantierten ausreichenden Abstand. «Studien haben gezeigt, dass die Abgrenzungslinien dazu führen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer den gesamten ihnen zur Verfügung stehenden Platz nutzen und zu nah an die gelbe Linie heranfahren, auch wenn der Abstand für das Überholen eines Velos zu gering ist. Ausserdem sei darauf hingewiesen, dass es auf vielen Strassen gar keine markierten Radstreifen gibt, was das Risiko eines zu nahen Überholens noch mehr erhöht.»

«Eine faule Ausrede»
Pro-Velo-Schweiz-Präsident Aebischer bezeichnet gegenüber dem «Tages-Anzeiger» die Argumentation des Bundesrats zu Recht als faule Ausrede. Entscheidend sei weniger die Frage, wie weit sich ein Mindestabstand kontrollieren lasse. Wichtig sei viel mehr: «Die Autofahrer müssen wissen, dass es einen Mindestabstand gibt.» Dann würden sie Velofahrer entsprechend überholen respektive würden sich bewusst, dass 30 Zentimeter, wie dies heute oft der Fall sei, «für ein sicheres Überholen nicht ausreichen».

In seiner Antwort auf Aebischers Interpellation hatte der Bundesrat auch festgehalten, Veloverbände hätten die Möglichkeit, Sensibilisierungsprojekte beim Fonds für Verkehrssicherheit einzugeben. Sie sollten das tun. Und mit einem solchen Projekt im Bundesratszimmer anfangen. Denn dort fährt man nur theoretisch Velo.

Teile diesen Beitrag

Kommentar verfassen