Die SVP will Velos am liebsten einziehen

SVP-Nationalrat Gregor Rutz will Velofahrer, die sich «fehlbar und rücksichtslos» verhalten, hart angehen. Die Forderung ist verständlich. Der Absender aber unglaubwürdig.

Velofahrerinnen und -fahrern, die «wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen», soll beispielsweise das Velo weggenommen werden, sie sollen zu einer Fahrseignungsabklärung aufgeboten oder mit einem Lenkverbot belegt werden. Dies fordert der Zürcher SVP-Nationalrat in einer Motion, die er am 25. September eingereicht hat. Deren Titel: «Verkehrsregeln gelten für alle – auch für Velofahrer», überschreibt er seinen Vorstoss.

Namentlich in Städten nähmen die Probleme mit Velofahrern zu, schreibt Rutz. Vor allem  Fussgänger würden durch deren fehlbares und rücksichtsloses Verkehrsverhalten gefährdet. «Velofahrer missachten bald regelmässig rote Ampeln, Einbahnstrassen, Fahrverbote oder fahren über Fussgängerstreifen bzw. sind nachts ohne Licht unterwegs. Auch auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen entstehen immer wieder gefährliche Situationen.» Der Bund, der die Verkehrsregeln formuliere, müsse dafür sorgen, dass diese durchgesetzt werden.

Velofahrende, die sich nicht an die Regeln halten: Das ist auch für Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer, SP-Nationalrat, ein Ärgernis: «So, wie sich ein Teil der Velofahrer verhält, geht es nicht», sagt er gegenüber der «NZZ am Sonntag» vom 29. September. Es gelte aber auch, «Velofahrer im Verkehr noch besser zu schützen», betont Aebischer.

Genau: Strassen und Velowege, auf denen sich Velofahrerinnen und -fahrer sicher fühlen, sind das wirkungsvollste Mittel, um den «immer wieder gefährlichen Situationen», die Rutz beklagt, vorzubeugen. Doch davon will seine Partei, die SVP, nichts wissen. Als vor einem Jahr der Bundesbeschluss Velo an der Urne mit beinahe einer Dreiviertelmehrheit angenommen wurde, gab es eine einzige Partei, die sich dagegen stellte.

Richtig: die SVP.

Die Motion von Nationalrat Gregor Rutz im Wortlaut:

Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament als Ergänzung zu „via sicura“ Massnahmen zu unterbreiten, um die Durchsetzung der Verkehrsregeln namentlich gegenüber Velofahrern zu verbessern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese können Gesetzesänderungen, Anpassungen von Verordnungen oder die Erarbeitung von Massnahmen im Austausch und in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden umfassen. Analog zu den bereits bestehenden Regeln gegenüber Fahrzeuglenkern sind insbesondere auch repressive Massnahmen (Einziehung von Fahrrädern, Fahrseignungsabklärung, Lenkverbote) gegenüber Velofahrern zu prüfen, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen.

Begründung: Namentlich in Städten nehmen die Probleme mit Velofahrern zu. Viele Verkehrsteilnehmer, v.a. Fussgänger, werden durch deren fehlbares und rücksichtsloses Verkehrsverhalten gefährdet. Velofahrer missachten bald regelmässig rote Ampeln, Einbahnstrassen, Fahrverbote oder fahren über Fussgängerstreifen bzw. sind nachts ohne Licht unterwegs. Auch auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen entstehen immer wieder gefährliche Situationen.

Das Aufkommen von e-Bikes, die oft mit übersetzter Geschwindigkeit fahren, aber hierfür keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, hat die Situation weiter verschärft. Die tiefen Bussen, aber auch die oft fehlenden Kontrollen und Sanktionen animieren geradezu zur Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsregeln konsequent gegenüber allen Verkehrsteilnehmern durchgesetzt werden. Wer Regeln missachtet, muss sich mit Konsequenzen konfrontiert sehen.

Der Bund, welcher die Verkehrsregeln formuliert, muss dafür sorgen, dass diese durchgesetzt werden. Um den erkennbaren Missständen zu begegnen, muss der Bund das Gespräch suchen und – unter Achtung der kantonalen Polizeihoheit – mit Kantonen und Städten geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erarbeiten.

Eine Ausdehnung der in «via sicura» vorgesehenen Massnahmen auf nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu prüfen. Insbesondere die Einführung einer obligatorischen Fahrzeugplakette (zur Identifizierung der fehlbaren Verkehrsteilnehmer), Fahrseignungsabklärungen und Lenkverbote, die Erhöhung der Bussen (Angleichung an die Höhe, die für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten) und auch die allfällige Einziehung von Fahrrädern sind zu prüfen.

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