Bund will Kantone in den Sattel zwingen

Die Kantone sollen künftig verpflichtet sein, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen. Dies schlägt der Bundesrat im neuen Veloweg-Gesetz vor, das er Mitte Mai in die Vernehmlassung schickte.

Damit setzt der Bund den Verfassungsartikel um, den die Bevölkerung im September 2018 an der Urne deutlich annahm. Der neue Artikel geht auf die im März 2016 eingereichte Velo-Initiative zurück.

In der zentralen Bestimmungen heisst es:

Die Kantone sorgen dafür, dass:

  1. bestehende und vorgesehene Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit in Plänen festgehalten werden;
  2. die Pläne periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst werden.

Die Pläne sind für die Behörden verbindlich. Die Kantone legen die übrigen Rechtswirkungen der Pläne fest und regeln das Verfahren für deren Erstellung und Änderung. Falls sie die Planung der kommunalen Wegenetze an ihre Gemeinden delegieren, sorgen sie für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Absatz 1.

Die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen sind an der Planung zu beteiligen.

Die Pläne nach diesem Gesetz sind öffentlich. Sie müssen in elektronischer Form allgemein zugänglich sein.

Dabei sollen folgende Planungsgrundsätze gelten:

Die für die Planung der Velowegnetze zuständigen Behörden sorgen dafür, dass:

  1. die Netze zusammenhängend und durchgehend sind und insbesondere alle wichtigen Orte nach den Artikeln 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 erschliessen;
  2. die Netze eine angemessene Dichte und eine direkte Streckenführung aufweisen;
  3. die Netze möglichst sicher sind und der Veloverkehr, wo möglich und angebracht, getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt wird;
  4. die Velowege einen homogenen Ausbaustandard aufweisen;
  5. die Netze attraktiv sind und sie, falls es Velowegnetze für die Freizeit sind, für die Velofahrerinnen und die Velofahrer eine hohe Erholungsqualität aufweisen.

Die Planungspflicht und Behördenverbindlichkeit sind für Pro Velo zentral: «Nur so kann sichergestellt werden, dass die geplanten Wege und Anlagen tatsächlich gebaut werden», betont die Lobby-Organisation in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

Weitere Artikel halten auch fest:

Bei der Erfüllung ihrer übrigen Aufgaben nehmen die Behörden auf die Velowege Rücksicht.

Müssen in den Plänen festgelegte Velowege oder Teile davon aufgehoben werden, so ist, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, für angemessenen Ersatz durch vorhandene oder neu zu schaffende Wege zu sorgen.

Umgekehrt will sich der Bund in seinem Bereich, zum Beispiel bei Autobahnanschlüssen oder auf Nationalstrassen mit Mischverkehr, «zur Entflechtung des Verkehrs vermehrt auch Velowege realisieren», wie er in einer Medienmitteilung schreibt.

Fünf Jahre Zeit für die Umsetzung

Der Bund kann gemäss dem Gesetzesentwurf weiter «die Kantone und Gemeinden sowie Dritte bei der Planung, der Anlage, der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung sowie durch Bereitstellung von Grundlagen unterstützen». Organisationen wir Pro Velo können sollen künftig finanziell unterstützt werden und mit dem Bund Verträge abschliessen können. Weiter sollen die Kantone Fachstellen für Velowege bezeichnen und legen deren Aufgaben festlegen müssen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 10. September 2020. Der Gesetzesentwurf wird danach allenfalls überarbeitet und muss vom Parlament genehmigt werden. Wann das Veloweg-Gesetz in Kraft tritt, ist deshalb noch offen. Danach haben die Kantone fünf Jahre Zeit, Pläne für ein Velowegnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu erstellen.

Abbiegen bei Rot gestattet

Eine Woche, nachdem der Bundesrat das Veloweg-Gesetz in die Vernehmlassung schickte, hat er mit neuen Verkehrsregeln weitere Schritte beschlossen, um das Velo zu fördern. Sie treten Anfang 2021 in Kraft.

Radfahrern und Mofafahrern wird neu gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Damit werde eine alte Forderung von Pro Velo erfüllt, freut sich die Organisation in einer Medienmitteilung: «Erstens wird damit die Gefahr, von einem rechtsabbiegenden Fahrzeug eingeklemmt zu werden, kleiner. Zweitens wird das Velofahren damit flüssiger und auch attraktiver.»

Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung des Trottoirs für Kinder mit Velos. Heute dürfen dies nur Kindergärtner tun. Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Er sei sich bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören könne, erklärt der Bundesrat. Die neue Regelung helfe aber, Unfälle von Kindern mit Autos zu verhindern und diene somit der Verkehrssicherheit. Für Matthias Aebischer, den Präsidenten von Pro Velo Schweiz, handelt sich «um eine Art Notmassnahme», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Doch  «mit diesem neuen Recht werden Wege, die Kinder bisher nicht mit dem Velo zurücklegen konnten, durchgehend fahrbar». Gleichzeitig streicht Aebischer aber hervor, dass die Gemeinden und Kantone in der Pflicht sind, die Strassen so zu gestalten, dass auch Kinder mit dem Velo darauf fahren können. «Sicherheitsprobleme für Velofahrende müssen auf der Strasse gelöst werden.»

«Fussverkehr Schweiz» pflichtet Pro Velo darin bei. Für die Organisation zeugt die neue Regelung «von der fehlenden Bereitschaft, eine faire Umverteilung der Verkehrsflächen und eine menschengerechte Mobilitätswende in Angriff zu nehmen», schreibt sie in einer Medienmitteilung. Besonders den älteren und eingeschränkten Fussgängerinnen und Fussgängern werde ihr äusserst knapp bemessener Platz genommen.

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2 Kommentare

Erneut soll ein Zwitter geboren werden. Direkte Velowege, homogener Ausbaustandard, hohe Erholungsqualität. Es werden die gleichen Widersprüche erzeugt, welche die Veloförderung seit Jahrzehnten prägen: Hier das Bedürfnis nach direkten, geteerten Wegen im Alltag, dort die Lust auf verwinkelte Waldsträsschen für die Freizeit. Es ist an der Zeit, diesen Widerspruch zu benennen und zu lösen, sonst geht das Theater ewig so weiter. Denn jede touristische Rundroute widerspricht dem Förderprinzip.

Das verstehe ich nicht wirklich, Paul. Möchtest du zwei Velogesetze, eines für die Alltagsverbindungen und ein zweites für die touristischen? Oder befürchtest du, das beide Arten gegeneinander ausgespielt bzw. füreinander herhalten müssen?

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