Unterwegs im Land der Hochstämmer

Am linken Baldeggerseeufer bei Retschwil: Hochstämmer vor hohen Bergen.

Wer bis dahin gezögert hat, das Velowunderland Luzerner Seetal zu erfahren, hat ein für allemal keinen Grund mehr, davon abzusehen. Vor einigen Tagen haben die Hochstamm Seetal AG und Seetaltourismus die «Hochstammland Seetal E-Bike Route» eröffnet. Die Rundstrecke führt von Mosen am Hallwilersee südwärts dem Baldeggersee entlang, ins Freiamt hinüber bis Sins und über den Lindenberg zurück ins Seetal. Sie verläuft verläuft auf den bestehenden SchweizMobil-Routen und im Abschnitt Rain-Hünenberg auf der bekannten «Herzroute Nr. 99». Auf den 65 Kilometern, die natürlich auch abschnittsweise eine Reise wert sind, gehts sportlich……zu und her, das Rauf und Runter ist jedoch mit einem Elektrovelo ein Genuss.  Die Vermietstationen und Akku-Tankstellen befinden sich in Mosen, Gelfingen, Eschenbach, Hochdorf und Sins.

Informationstafel beim Campingplatz Mosen, wo auch Elektrovelos gemietet werden können.
Liebliche Landschaft: In der Ebene zwischen Hallwiler- und Baldeggersee.

Eine wunderbare Strecke zu jeder Jahreszeit durch eine liebliche Landschaft. Mit zwei Wermutstropfen: Das gemütliche Pedalieren durchs Seetal und Freiamt führt nicht nur wundervolle Natur vor Augen, sondern ebenso, wo diese im Zeichen der Wirtschaftsförderung unwiederbringlich zubetoniert wird. Das Hochstammland, das «Seetal Wohntal», als das sich das Seetal selbst bezeichnet, läuft Gefahr, zu ersticken und teilt damit das Schicksal so mancher Landregion.

Der zweite Mangel liesse sich beheben: Entlang der Route gibt es zwar eine Anzahl Informationstafeln, jedoch keine Wegweiser. Will heissen: Die bestehenden roten Täfelchen der SchweizMobil-Routen müssen genügen. Wer die Karte nicht im Kopf hat oder auf Papier dabei, dürfte somit an mancher Kreuzung aufgeschmissen sein. An diesem Nachteil ist freilich nicht die Hochstamm Seetal AG schuld, sondern die Bürokratie. Wer es genauer wissen will: «DieVelo-Signalisation ist als Weisung vom Bund in einer VSS-Norm SN 640 829a Signalisation Langsamverkehr geregelt. Mit Routenfeldern (Farbe und Grösse analog SchweizMobil-Klebern) können spezielle Routen (auch Themenrouten) gekennzeichnet werden. Andere Möglichkeiten sind nicht vorgesehen. Zuständig für die Bewilligung von Signalisationen sind die Kantone.» Ende Zitat. Dessen Echtheit ist verbürgt, die Quelle wird hier aber geschützt.

Dabei ginge es so einfach, zum Beispiel mit einem einfachen Apfel-Kleber. Vielleicht hat da mal wer ein Einsehen. Oder übt jemand genügend Druck aus, auf dass die Welt nicht so kompliziert bleibe, wie sie schon ist. So lange behelfen sich die Macher mit Karten, die sie in Plexiständern bei den Infotafeln nächstens zur Verfügung stellen werden.

Hier die Karte zur Hochstamm-Route als PDF herunterladen

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