Pro Auto fordert 1.5 Meter Überholabstand vom Velo

Wenn Velofahrende von Motorfahrzeuglenkern zu knapp überholt werden, ist das gefährlich. Und es hält Menschen vom Velofahren ab. Die Delegierten von Pro Auto Schweiz haben am 4. November einstimmig eine Resolution verabschiedet, die einen gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen fordert.

«Die Massnahme ist nicht gegen die Autofahrer gerichtet, im Gegenteil», sagte Lukas Huber, SVP-Nationalrat und Präsident von Pro Auto, gegenüber dem «Tages-Anzeiger». «Wenn klare Regeln herrschen, ist allen gedient.» Eine entsprechende Motion im Parlament sei in Vorbereitung. Vielen Autofahrern sei wohl gar nicht bewusst, wie unangenehm es für Velofahrer sei, wenn sie mit nur knappem Abstand überholt würden, fügt Huber an.

«Abstand ist Anstand – und rettet Leben», ist die Resolution übertitelt, welche die Delegierten von Pro Auto ohne Gegenstimme verabschiedet haben.  Jeder zehnte Velounfall passiere, wenn Velofahrende von anderen Fahrzeugen überholt würden, heisst es darin. Jedoch: «Zu nahes Überholen ist damit nicht nur eine Frage des Anstandes, sondern auch eine Frage der Sicherheit.»

Pro Auto bedauert, dass das Verkehrsrecht keine konkreten Vorschriften enthält, in welchem Abstand Velofahrende zu überholen sind. Da stehe lediglich, der Abstand solle «genügend gross» sein. Andere Länder hätten längst gehandelt und den Mindest-Überholabstand im Gesetz festgelegt. Das Mass variiert von Land zu Land von einem bis eineinhalb Metern. «Doch damit nicht genug: In vielen Ländern werden die Verkehrsteilnehmer mit Kampagnen darauf aufmerksam gemacht, dass sie genügend Abstand halten sollen. Und zu nahes Überholen wird entsprechend mit Bussen geahndet.»

Pro Auto Schweiz fordert den Bund auf, das Problem aufzugreifen und auch hierzulande die Vorschriften zu konkretisieren. Verkehrsteilnehmer sollen wissen, mit welchem Abstand Velos zu überholen sind. Diese Distanz müsse mindestens 1.5 Meter betragen. Zusätzlich zur Gesetzesnorm solle der Bund mit Sensibilisierungsmassnahmen dazu beitragen, dass die Verkehrsteilnehmer die Gefahren des zu nahen Überholens kennen und mit genügend Abstand überholen.

Politisch dürfte die Forderung von Pro Auto in den eidgenössischen Räten leicht sein, nachdem die in den Parlamenten stark vertretene bürgerliche Lobby-Organisation Pro Auto das Anliegen mitträgt. Die Motion dürfte in der Dezember-Session traktandiert werden.

Nachsatz: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

 

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