Das Wenn des Ständerats beim Ersatz von Velowegen

Das Veloweggesetz soll in der Frühjahrssession (28. Februar – 18. März 2022) endlich vom Parlament verabschiedet werden. In einem Punkt beharrt die Verkehrskommission des Ständerats allerdings auf dessen Version des Gesetzesentwurfs. Die Kleine Kammer hat diese Ende September 2021 verabschiedet. Die Differenz zum Nationalrat bleibt damit bestehen und muss in der kommenden Session bereinigt werden.

Der Ständerat findet, wenn in den Plänen festgelegte Velowege oder Teile davon aufgehoben werden müssen, so sollten diese nur ersetzt werden, wenn dafür «ein ausgewiesenes öffentliches Interesse» bestehe, wie es in seiner Formulierung heisst. Der Nationalrat lehnte diese Einschränkung bei seiner Beratung des Gesetzesentwurfs ab.

Für Pro Velo ist dieses «Wenn» unverständlich, schreibt der Interessenverband dazu in einer Stellungnahme. «Denn Velowege, die ersetzt werden sollen, müssen ohnehin in einem behördenverbindlichen Plan festgelegt sein.» Und: «Solche Pläne liegen an sich schon im öffentlichen Interesse.»

Menschen brauchen sichere Velowege

Würde eine Einschränkung, wie sie der Ständerat im Veloweggesetz verankern will, auch in ein Gesetz eingebaut, das den Strassenbau für den motorisierten Verkehr regelt? Kaum. Mit dem kleinlichen Nebensatz, auf dem die ständerätliche Verkehrskommission besteht, missachtet diese weiterhin den Volkswillen. Die Stimmbevölkerung hat im September 2018 den Bundesbeschluss Velo mit über 74 % Ja-Stimmen angenommen. Damit geht ein Auftrag ans Parlament einher, dem beschlossenen Verfassungsartikel mit einem griffigen Gesetz Ausdruck zu geben. Oder, wie Pro Velo schreibt: «Nicht erst seit der Coronapandemie fahren mehr Menschen Velo. Sie wollen und brauchen sichere Wege und direkte Verbindungen.» Das grosse Potential des Velos könne nur ausgeschöpft werden, wenn die Rahmenbedingungen für alle Altersgruppen attraktiv seien.

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