Feierabende wie den heutigen lieb‘ ich. Die Stadt ist verstopft, als ich mich nach Büroschluss in den Sattel schwinge. Das könnte mich betrüben. Vielmehr verhält es sich aber umgekehrt: Es steigert meine Laune, wenn ich Kolonnen links überhole, schlangenliniere zwischen Vierradpendlern (*), Lieferwagen und Trolleybussen, vor dem Rotlicht mich vor das vorderste Auto stelle. Ich hänge sie alle ab. Bin, für Minuten, der Stadtstrassenkönig.
Fahrt nimmt auch die Velo-Initiative auf. Für die 2016 eingereichte Initiative, die eine konsequente Veloförderung in der Bundesverfassung verankern möchte, ist jetzt eine neue Website aufgeschaltet worden. Unter www.velo-initiative.ch kann jeder und jede unter dem Motto «We love Velo» eine Stimme abgeben und sagen, warum er oder sie die Initiative unterstützt. Gute Argumente gebe es genug, heisst es in einer Medienmitteilung: «Denn die Velo-Initiative nützt allen: Fussgängerinnen und Fussgänger haben das Trottoir vermehrt für sich; Kinder können ihren Schulweg gefahrlos mit dem Velo zurücklegen; die Autofahrenden können dank klarer Verhältnisse flüssiger fahren; der öffentliche Verkehr wird entlastet, wenn mehr Menschen auf dem Velo unterwegs sind. Zudem ist das Velo kosteneffizient; und leistet einen grossen Beitrag für die Umwelt und für die Gesundheit des Einzelnen.»
Die bisherigen Schritte
25. Januar 2017: Der Bundesrat diskutiert die Vernehmlassungsantworten zum direkten Gegenentwurf zur Velo-Initiative. Er will das Velo in der Verfassung verankern, gleichberechtigt zum Fussverkehr und zum Wandern. Die Initiantinnen und Initianten fordern jedoch, dass in der Botschaft der Initiativtext nicht unnötig abgeschwächt wird.
17. August 2016: Der Bundesrat berät den direkten Gegenvorschlag zur Velo-Initiative und gibt diesen zur Vernehmlassung frei. Er will statt der zwingenden Formulierung der Initiative eine unverbindliche Kann-Vorschrift. Die Velo-Initiative verlangt:
- [Der Bund] fördert und koordiniert Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze und zur Kommunikation über diese.
Der Bundesrat dagegen will sich nicht so weit verpflichten. Sein Vorschlag für den ergänzten Artikel 88 der Bundesverfassung lautet:
- [Der Bund] kann Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung attraktiver und sicherer Netze sowie zur Information über diese unterstützen und koordinieren.
Er entspricht weitgehend den Vorschlägen der Initianten und anerkennt damit die Notwendigkeit des Anliegens. Der Trägerverein Velo-Initiative begrüsst daher den direkten Gegenvorschlag des Bundesrats im Grundsatz.
10. Juni 2016: Der Bundesrat beschliesst, den Anliegen der Velo-Initiative mit einem direkten Gegenvorschlag Rechnung tragen zu wollen. Mehr tun, als den Veloverkehr dem Fussverkehr und Wandern in der Verfassung gleichzusetzen, will die Landesregierung nicht.
1. März 2016: Ein breit abgestütztes Komitee aus vielen Organisationen und Parteien reicht die Velo-Initiative mit 105‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei
ein.
5. März 2015: Die Velo-Initiative wird lanciert. Sie will den Veloverkehr in Alltag und Freizeit stärken. Damit sollen die begrenzten Verkehrsressourcen optimal genutzt werden, im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden. Die Veloförderung soll in der Bundesverfassung festgeschrieben und damit zu einer Aufgabe des Bundes werden.
(*) Es geht auch so, liebe genervte Autopendler:
https://www.youtube.com/watch?v=eGfaEeWOtf8
2 Kommentare
Ein tolles Blog, da werde ich mal mehr lesen. Und das Thema Fahrrad (Ich fahr selber Singlespeed) und Berufsverkehr kenne ich hier in Münster zu gut. Weiter so!!
Danke, Markus, freut mich. Weiterhin gute Fahrt – im Alltag und durchs Leben!
Dominik